DUO DAY
Zukunft gestalten
Inklusion im Alltag leben, Teilhabe stärken, gemeinsam wachsen.
Ein DUO DAY kann der erste Schritt sein. Diese Wege und Hilfen gibt es danach – mit den gesetzlichen Grundlagen und den Anlaufstellen im Kreis Stormarn.
Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Aus einem Duo kann ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung entstehen.[1] In Hamburg erhielten zum Beispiel nach dem DUOday 2025 zwei Teilnehmende von Leben mit Behinderung Hamburg ein Praktikumsangebot.[2]
Budget für Arbeit
Wer Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt hat und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsangebot bekommt, kann ein Budget für Arbeit erhalten. Der Arbeitgeber bekommt einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts; außerdem werden Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz bezahlt.[3]
Fragen zur Eingliederungshilfe für Erwachsene beantwortet im Kreis Stormarn der Fachdienst Eingliederungshilfe.[4]
Begleitung im Arbeitsleben
Der Integrationsfachdienst (IFD) Stormarn ist bei der AWO Neue Wege in Ahrensburg angesiedelt.[5]
Was Arbeitgeber wissen sollten
- Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.[6]
- Ausgleichsabgabe: Wer die Quote nicht erfüllt, zahlt eine gestaffelte Abgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Das Geld darf nur für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden.[7]
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Seit dem 1. Januar 2022 informieren, beraten und unterstützen sie Unternehmen bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – als Lotsen.[8] Rechtsgrundlage ist § 185a SGB IX.[9] Für den Kreis Stormarn ist die EAA Süd-Ost zuständig; Träger ist die integra gGmbH in Lübeck.[10]
Anlaufstellen
- Beratung
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) Süd-Ost
Fünfhausen 1, 23552 Lübeck
Lübeck (außerhalb des Kreises Stormarn)
Zuständig unter anderem für den Kreis Stormarn; Träger: integra gGmbH (IFD Lübeck und Ostholstein).
Öffentliche Stammdaten aus der Recherche vom 24.10.2026. Eine Nennung bedeutet keine Teilnahme und keine Unterstützung.[10]
- Beratung
Integrationsfachdienst (IFD) Stormarn – c/o AWO Neue Wege gGmbH
Große Straße 28–30, 22926 Ahrensburg
Stadt Ahrensburg, Kreis Stormarn
Öffentliche Stammdaten aus der Recherche vom 24.10.2026. Eine Nennung bedeutet keine Teilnahme und keine Unterstützung.[5]
- Kreisverwaltung
Kreis Stormarn – Fachdienst 31 Eingliederungshilfe für volljährige Menschen
Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe, Kreis Stormarn
Öffentliche Stammdaten aus der Recherche vom 24.10.2026. Eine Nennung bedeutet keine Teilnahme und keine Unterstützung.[4]
- Behörde
Integrationsamt Schleswig-Holstein (im Sozialministerium)
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Kiel (außerhalb des Kreises Stormarn)
Öffentliche Stammdaten aus der Recherche vom 24.10.2026. Eine Nennung bedeutet keine Teilnahme und keine Unterstützung.[11]
Fahrplan
November/Dezember 2026: Vorstellen und Partner gewinnen
Kreis, Städte, Ämter, Gemeinden, Arbeitsagentur, Kammern, Verbände und Träger ansprechen.
Januar 2027: Netzwerk bilden
Rollen verteilen wie in Bremen: Kontakt zu Betrieben, zu Schulen und zu Menschen mit Beeinträchtigung; Schirmherrschaft anfragen.
Februar 2027: Duo-Plätze sammeln
Betriebe und Verwaltungen melden Duo-Plätze; Teilnehmende melden sich über ihre Werkstatt, ihren Träger oder ihre Begleitung.
März 2027: Info-Treffen
Treffen für Betriebe, Teilnehmende und Begleitpersonen – möglichst in jeder Stadt und in jedem Amt.
April 2027: Vorbereitung
Betriebe, Teilnehmende und Träger bereiten den Tag vor; ein Duo gibt es nur, wenn beide Seiten Ja sagen.
Mai 2027: DUO DAY im Kreis Stormarn
Vorschlag: gemeinsam mit dem DUOday in Hamburg.
Juni 2027: Auswerten und weitertragen
Erfahrungen auswerten und veröffentlichen; für Praktikum oder Ausbildung verweisen wir an Agentur für Arbeit, Jobcenter und Träger – und weitere Kreise in Schleswig-Holstein einladen.
Vorschlag Der Fahrplan ist ein Vorschlag der Initiative. Er ist mit dem Kreis, den Kommunen und den Hamburger Organisatoren noch nicht abgestimmt.
Quellen
Abgerufen bis 25.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.
- LAG WfbM Hamburg: DUOday (LAG Werkstätten für behinderte Menschen Hamburg): lag-wfbm-hamburg.de/duoday
- Leben mit Behinderung Hamburg: DUOday 2026, 4. Februar 2026: lmbhh.de/projekte-und-themen/suedring-inklusiv/details/du…
- § 61 SGB IX – Budget für Arbeit (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__61.html
- Kreis Stormarn: Eingliederungshilfe: kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundh…
- Integrationsfachdienste Schleswig-Holstein: Kontakt: ifd-sh.de/ifdkontakt-od.html
- § 154 SGB IX – Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html
- § 160 SGB IX – Ausgleichsabgabe (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__160.html
- BIH: Bericht der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber 2025 (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)): bih.de/fileadmin/user_upload/Bereich-INA/EAA/EAA-Bericht_…
- § 185a SGB IX – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185a.html
- Integrationsamt Schleswig-Holstein: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (abgerufen 25.10.2026): schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-beho…
- Quelle: schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-beho…: schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-beho…